Zivilrichter muss sich für Wahrheitsfindung interessieren
In einem Zivilrechtsstreit hatte sich ein Richter am Landgericht Chemnitz geweigert, einen in der Schweiz wohnhaften Zeugen zu befragen. Der entsprechende Beweisantrag wurde ebenso wenig in das Protokoll aufgenommen wie der Antrag des Rechtsanwalts das Verfahren auszusetzen.
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