BGH: Verschwiegene Nichtehelichkeit des Kindes und Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, kann dies zu einem vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen.
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