Bestimmung des Kindergeldberechtigten
Die Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 EStG kann nur einvernehmlich erfolgen und setzt deshalb eine Einigung der Eltern voraus.
Die Eltern hatten wechselseitig zugestimmt, daß der jeweils andere Elternteil das Kindergeld für die Tochter erhalten soll.
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