„Enkel-Trick“: Warn-, Prüf- und Schutzpflichten der Filiale bei Bargeldabhebung
Die heute 67-jährige Klägerin hob bei ihrer Bank üblicherweise weniger als 300 € Bargeld ab. Im Juli 2023 rief sie bei ihrer Bank an und erbat die Abhebung von 25.000 €, die sie sodann am gleichen Tag in ihrer Bankfiliale ausgehändigt bekam.
Später behauptete die Klägerin dieser Opfer eines sogenannten Enkel-Tricks geworden und verlangte Schadenersatz von der Bank, die ihre Prüf-, Warn- und Schutzpflichten versäumt habe.
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