Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils möglich
Wird seit einiger Zeit ein Wechselmodell praktiziert, kann das Gericht dieses auch gegen den Willen eines Elternteils und trotz erheblicher Kommunikationsprobleme der Eltern anordnen. Voraussetzung ist aber, daß dies dem Kindeswillen entspricht und das Wechselmodell keine nachteiligen Auswirkungen auf das Kind hat.
OLG Dresden, Beschluß vom 30.03.2022 (21 UF 304/21)