Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle 2018 mit neuen Einkommensstufen

Wie jedes Jahr ändert sich zum Jahreswechsel wieder der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Dieses Jahr allerdings mit weitreichenderen Folgen, als die letzten Jahre.

Zum einen steigen erneut die Bedarfssätze für minderjährige Kinder um 5 – 7 % und damit steigt der geschuldete Kindesunterhalt.

Allerdings beginnen die Einkommensklassen ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1.900 Euro statt bisher bis 1.500 Euro und enden bei 5.500 Euro statt bei 5.100 Euro.

Diese Veränderung kann in vielen Fällen zu einem niedrigeren Unterhaltsbetrag führen.

Für die Neuberechnung steht Ihnen die Anwaltskanzlei Nicklas gerne zur Verfügung.