Reformentwurf Schwangerschaftsabbrüche: Neuer Fokus auf Minderjährige und Selbstbestimmung
Die Diskussion über Schwangerschaftsabbrüche könnte bald außerhalb des Strafrechts geregelt werden – doch was bedeutet das für minderjährige Schwangere?
Ein Expertenbericht aus April 2024 empfiehlt, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase nicht länger strafrechtlich zu behandeln. Im November 2024 brachte eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundestag ein.
Doch im Familienrecht bleibt die Frage der Entscheidungsbefugnis minderjähriger Schwangerer ungelöst. Während nach der Co-Konsens-Lehre die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, hat das Oberlandesgericht Hamm 2019 entschieden, dass einsichtsfähige Minderjährige auch ohne elterliche Zustimmung entscheiden dürfen. Dieser Konflikt berührt ethische, verfassungsrechtliche und gesellschaftspolitische Grundsatzfragen und könnte den bisherigen Konsens zum Schwangerschaftsabbruch infrage stellen.
Eine mögliche Lösung wäre, eine klare gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch einzuführen, die einsichtsfähigen Minderjährigen das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen in reproduktiven Fragen einräumt. Frankreich hat einen solchen Schritt bereits 2001 getan. Jetzt ist es an Deutschland, diese Debatte zu führen und die Rechte Minderjähriger in den Fokus zu rücken.
Nachtrag: ob dies auch von den neuen Regierungsparteien wieder aufgegriffen wird ist noch offen (02/2025).