Familienrecht

Ein 7-jähriges Mädchen wollte plötzlich nicht mehr ihren Vater besuchen. Die Mutter unterstützte dies, weil sie vermutete, daß unangemessene Dinge zwischen Vater und Tochter passiert sein könnten. Ein Gerichtsgutachten fand hierfür jedoch keine Beweise. Dem vorausgegangen waren jahrelange Streitereien um Umgang mit dem Kind.

Weil das Mädchen den Kontakt zum Vater komplett abgelehnt hat und die Mutter das Kind darin bestärkt hatte, hat das Amtsgericht entschieden, daß das nunmehr 9-jährige Mädchen vorübergehend in ein Heim soll, um von der Mutter getrennt zu sein und so vielleicht den Kontakt zum Vater wieder aufnehmen zu können. Unterstützt wurde die Entscheidung vom Jugendamt und Verfahrensbeistand.

Das OLG Frankfurt fand diese Entscheidung jedoch nicht richtig und entschied, daß das Mädchen wieder bei der Mutter leben soll.

Das Gericht entschied, daß es nicht fair sei, das Kind gegen seinen Willen von der Mutter zu trennen und in ein Heim zu bringen, nur damit es wieder Kontakt zum Vater aufnehme. Das Gericht meinte, daß die Wünsche des Kindes wichtig seien und berücksichtigt werden müssen, besonders weil es dem Mädchen bei der Mutter gut gehe. Das Mädchen sei eine exzellente Grundschülerin mit altersgerechten Kontakten zu Gleichaltrigen und guten sozialen Kompetenzen.

Im Übrigen befand das OLG Frankfurt, daß es äußerst fraglich erschiene, ob das gewünschte Ziel eines Wechsels in den Haushalt des Vaters durch die Heimunterbringung überhaupt erreicht werden könne. Ferner sei diese Maßnahme im Übrigen völlig ungeeignet.

(OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 03.04.2024 – 7 UF 46/23)