Familienrecht

Kein Recht für mutmaßlich leibliche Väter zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass ein biologischer beziehungsweise mutmaßlich biologischer Vater keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft hat, wenn die Kindsmutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt. – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Az.: 45071/09 und 23338/09 (Quelle: juris)

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