Familienrecht

Bundesrat bestätigt Schutz bedürftiger Ehegatten bei langer Ehedauer

Mit dem im Bundesrat am 01.02.2013 bestätigten Gesetz wird den Härten, die es bei langer Ehedauer geben kann, ein Ende bereitet. Die Gerichte müssen nach der Neuregelung nun zwingend eine lange Ehedauer bei der Bemessung der Unterhaltsansprüche berücksichtigen. Dies berichtet das Bundesjustizministerium. (Quelle: beck-online)

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