Bundesrat stimmt Stärkung des Umgangsrecht für leibliche Väter zu
Nunmehr kann ein biologischer Vater künftig ein Umgangsrecht mit seinem Kind auch dann erhalten, wenn noch keine sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind besteht. Voraussetzung ist, dass er ein nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. (Quelle: beck-online)