Nach BVerfG-Urteil: Union beschließt Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting mit Urteil vom 06.06.2013 für verfassungswidrig erklärt hat, will die Union nun noch im Juni 2013 ein Gesetz durch den Bundestag bringen, um das Ehegattensplitting auf sie auszuweiten. Bisher hatte sich die CDU/CSU gegen die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit der Ehe gesperrt. (Quelle: beck-online)