Erbrecht

Die 2018 versprochene Steuererklärung auf einem Bierdeckel ist weiterhin Utopie. Dagegen hat das OLG Oldenburg das Testament auf einem Kneipenblock als wirksam angesehen.

Ein Gastwirt hat unter Angabe des Datums und seiner Unterschrift vermerkt: „Die Person X (Anm: aus Datenschutzgründen unkenntlich) bekommt alles“.

Die Vorinstanz hatte sich geweigert diese handschriftliche Notiz als Testament anzuerkennen. Der auf Erbrecht spezialisierte 3. Senat am OLG Oldenburg akzeptierte es jedoch als Testament. Es käme nicht darauf an, ob Testament darüber stehe.. Auch der Ort hinter der Theke sprechen nicht dagegen. Dies sei der Ablageort des Erblassers für wichtige Dokumente gewesen. Da auch die anderen Formalien (handschriftlich, Datum, Unterschrift) und die Person eindeutig zu ermitteln war ist dieses Testament wirksam.

(OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.12.2023 – 3 W 96/23)