OLG Oldenburg: „Berliner Testament“ nach der Scheidung
Ein sog. „Berliner Testament“ ist grundsätzlich für beide Eheleute bindend. Das gemeinschaftliche Testament ist aber unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird. Entsprechendes gilt auch, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen bzw. der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Das hat das OLG Oldenburg in einem Erbstreit entschieden.(Quelle: BGH, 12.07.2018 – III ZR 183/17)