Bankrecht

Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Banken ist unwirksam

Eine den -inhaltlich gleichlautenden- Bestimmungen in Nr. 18 AGB-Sparkassen und in Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken entsprechende sogenannte Auslagenklausel darf im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden, weil sie diese unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Dies hat der Bundegerichtshof gegen eine Sparkasse sowie gegen eine Bank am 08.05.2012 entschieden (Az.: XI ZR 61/11, XI ZR 437/11). (Quelle: beck-online.de)