Pauschale „Kontogebühr“ für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig
Das OLG Karlsruhe entschied dass eine Klausel in den AGB einer Bausparkasse, die für Bausparkunden in der Darlehensphase eine Kontogebühr i.H.v. EUR 9,48 jährlich vorsieht, zulässig ist.
Die Klausel verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und hält der Inhaltskontrolle stand, OLG Karlsruhe 16.06.2015, 17 U 5/14. (Quelle: OLG Karlsruhe)
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