Statistik – Minderjährige Kinder im Scheidungsverfahren
In 2022 waren mehr als 115.800 minderjährige Kinder von der Scheidung der Eltern betroffen.
In mehr als der Hälfte aller Scheidungsverfahren in 2022 waren minderjährige Kinder involviert. Davon hatten die geschiedenen Eltern bei 11,2 % der Verfahren 3 und mehr Kinder, in knapp 39,7 % zwei Kinder und in 49,1 % nur ein minderjähriges Kind.
Dies zeigt deutlich wie wichtig es ist in Scheidungsverfahren auch die Belange der Kinder zu berücksichtigen, damit diese keine -vermeidbaren- bleibenden Schäden durch die Trennung der Eltern erhalten.
Der Gesetzgeber ist der Meinung, daß in Umgangsverfahren ein Anwalt mit einer gesetzlichen Vergütung von 715,00 netto abgespeist werden soll. Der Staat zahlt diesen Betrag im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe.
Meist kommt es zu 2-3 Gerichtstermine und sehr oft wird ein 100-seitiges Gutachten erstellt. Ein Anwalt arbeitet an einem solchen Fall häufig mehr als 40 Stunden. Folge der miesen Vergütung: Viele Anwälte tun sich diese wichtigen Verfahren nicht mehr an.
Wir schon, sprechen Sie uns wegen der Vergütung an. Schade, daß Kindschaftsverfahren einen so niedrigen Stellenwert in unserer Republik haben.
(Quelle: Destatis (2023), Pressemitteilung Nr. 252 v. 28.06.2023)