Testamentsauslegung: Wechselbezüglichkeit eines Ehegattentestaments
Haben sich Eheleute in einem Ehegattentestament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und darüber hinaus letztwillig nichts gemeinsam geregelt, ist fraglich, ob die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung grundsätzlich wechselbezüglich und somit bindend ist und daher zu Lebzeiten beider Ehegatten wirksam von einem Ehegatten nur mit Erklärung in notariell beurkundeter Form widerrufen werden kann.
Kommentar: Diese Entscheidung zeigt eindrucksvoll wie wichtig es ist, dass Eheleute bei der Errichtung eines gemeinschafltichen Testaments deutlich formulieren, welche Verfügungen bindend, d.h. wechselbezüglich sind, und welche Verfügungen einseitig sind, d.h. verändert werden können.
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