Familienrecht

Rechtsausschuss lehnt Gesetzentwurf zu gleichgeschlechtlichen Eheschließungen ab

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BT-Drs. 17/6343) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Das teilt der Pressedienst des Bundestages mit. In der Sitzung am 09.05.2012 stimmten neben der antragstellenden Fraktion auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen von SPD und Linke für den Gesetzentwurf, der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Gleichgeschlechtliche Paare werden trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Steuer- und Adoptionsrecht. (Quelle: beck-online.de)

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