OLG Schleswig: Wo bleibt der Hund nach der Scheidung?
Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von „Haushaltsgegenständen“ aufgeteilt.
Dem geschiedenen Ehemann wurde eine Basset Hündin zugesprochen, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben. Es bestand kein Anlass, von der Überlassung eines Hundes auf den Ehemann deswegen abzusehen, weil die drei Hunde zu Ehezeiten eine Einheit bildeten. (Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.02.2013 – 15 UF 143/12)