Familienrecht

Unterhaltspflicht während Freiwilligen Sozialen Jahres

Die elterliche Unterhaltspflicht besteht auch während der Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, das als Orientierungsphase zu werten ist.

Allerdings stellt das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 08.01.2015 (1 WF 296/14) klar, dass Einkünfte, die während des freiwilligen sozialen Jahres erzielt werden, beim volljährigen Kind in vollem Umfang als bedarfsdeckend anzurechnen sind. (Quelle: juris)

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