OLG Frankfurt/M.: Kein Verwirken des Unterhaltsanspruchs trotz Messerattacke auf unterhaltspflichtige Ehefrau
Die berufstätige Ehefrau wurde vom arbeitslosen Mann tätlich mit dem Messer angegriffen. Der Mann wurde vom Strafrichter verurteilt.Im Rahmen des Scheidungsverfahrens begehrte er nachehelichen Unterhalt, da er Sozialhilfeempfänger ist.
Das OLG hält gleichwohl einen Unterhaltsanspruch für gegeben und verneint eine Verwirkung gem. § 1579 BGB. Lediglich eine Senkung des Anspruchs sei gerechtfertigt.